Verordnung des Bürgermeisters der Marktgemeinde St. Jakob im Rosental vom 31. August 2026, Zahl: 120-2-21/2026-01, mit der ein “Halte- und Parkverbot von Wohnmobilen und Wohnanhängern täglich in der Zeit von 23:00 bis 06:00 Uhr” auf der als “Marktstraße” bezeichneten Gemeindestraße, Parz. Nr. 1170 KG 75316 sowie den öffentlichen Parkplätzen, Parz. Nr. 1049/46, 1035/5 und .215, jeweils KG 75316, verfügt wird

KalenderAushang: 31.08.2026
KalenderAbhang: 29.09.2026